KI-Transparenz
& EU AI Act
HK Growth UG (haftungsbeschränkt) unterscheidet zwischen regelbasierter Automation und künstlicher Intelligenz. Entscheidend sind immer die konkrete Funktion, die Zweckbestimmung und unsere tatsächliche Rolle als Anbieter, Betreiber (Deployer), Integrator oder technischer Dienstleister.
1. Automation ist nicht automatisch KI
Ein automatisierter Ablauf ist nicht allein deshalb ein KI-System. Wir prüfen je Funktion, ob sie unter die Definition eines KI-Systems nach der Verordnung (EU) 2024/1689 fällt. Regelbasierte Datenübernahmen, Prüfungen oder Weiterleitungen können außerhalb dieser Definition liegen; bei inferierenden Funktionen ist die Einordnung gesondert vorzunehmen.
2. Artikel 50: Transparenz seit 2. August 2026
Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten seit dem 2. August 2026. Sie unterscheiden danach, ob jemand Anbieter oder Betreiber (Deployer) eines bestimmten KI-Systems ist und welche Funktion tatsächlich eingesetzt wird. Eine allgemeine KI-Seite auf einer Unternehmenswebsite ersetzt einen erforderlichen Hinweis am konkreten System oder Inhalt nicht.
3. KI-Kompetenz nach Artikel 4
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen treffen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden und anderen Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ist ausdrücklich kein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau zu garantieren. Zu berücksichtigen sind insbesondere technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Schulung, Einsatzkontext und die Personengruppen, auf die KI-Systeme angewendet werden.
Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025; die allgemeinen Aufsichts- und Durchsetzungsregeln sind seit August 2026 anwendbar. Für uns bedeutet das insbesondere rollenbezogene Einweisung, Verständnis von Systemgrenzen und Fehlermöglichkeiten sowie klare Prüf- und Freigabepunkte.
4. Verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5
Wir entwickeln oder implementieren keine Systeme mit einem vorgesehenen Zweck, der unter die jeweils anwendbaren verbotenen Praktiken des Artikels 5 fällt. Dazu zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem bestimmte manipulative oder ausnutzende Anwendungen, bestimmte Formen von Social Scoring, ungezieltes Scraping zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken sowie bestimmte Formen der Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Einzelne 2026 ergänzte Verbote haben abweichende Anwendungszeitpunkte und werden entsprechend gesondert geprüft.
5. Hochrisiko-Anwendungen und Beschäftigte
Besondere Vorsicht gilt bei KI im Beschäftigungskontext. Annex III erfasst unter anderem bestimmte KI-Systeme für Recruiting und Auswahl sowie Systeme, die Entscheidungen über Arbeitsverhältnisse unterstützen, Aufgaben anhand persönlichen Verhaltens oder persönlicher Merkmale zuweisen oder Leistung und Verhalten überwachen beziehungsweise bewerten.
Eine rein regelbasierte Auftragszuordnung ist nicht automatisch ein Hochrisiko-KI-System. Sobald KI-Funktionen in einen erfassten Zweck hineinreichen, erfolgt vor dem Einsatz eine gesonderte Rollen-, Risiko- und Pflichtenprüfung.
6. Menschliche Verantwortung und Freigaben
Finanzielle, personelle oder anderweitig sensible Schritte werden mit klaren Verantwortlichkeiten, Prüfpunkten und Eskalationswegen konzipiert.
KI kann falsche oder unvollständige Ergebnisse liefern. Wo die Auswirkung relevant ist, müssen Prüfung, Korrektur und nachvollziehbare Freigabe möglich bleiben.
AI-Act-Konformität ersetzt keinen Datenschutz. Personenbezogene und vertrauliche Unternehmensdaten werden nur für definierte Zwecke verarbeitet; Rollen, Berechtigungen, Anbieter und Datenflüsse werden gesondert bewertet.
7. Rolle von HK Growth OS in Kundenprojekten
Unsere rechtliche Rolle wird nicht aus dem Marketingnamen abgeleitet. Je nach Projekt können wir Integrator, Entwickler, Betreiber (Deployer), technischer Dienstleister oder Anbieter eines eigenen KI-Systems sein. Zweckbestimmung, Bereitstellung unter eigenem Namen, technische Änderungen und tatsächlicher Betrieb können die Rolle beeinflussen. Deshalb wird die Rollen- und Risikoeinordnung projektbezogen dokumentiert.
8. Kennzeichnung von Inhalten
Wenn wir selbst Inhalte veröffentlichen, die nach Artikel 50 sichtbar offengelegt werden müssen, erfolgt die Kennzeichnung am konkreten Inhalt und nicht nur auf dieser Unterseite. Für Deepfakes oder erfasste Texte von öffentlichem Interesse wird vor Veröffentlichung geprüft, welche Offenlegung erforderlich ist. Für maschinenlesbare Markierungen wird zusätzlich geprüft, welche Pflichten auf Anbieter- oder Systemebene bestehen.
Der von der EU-Kommission unterstützte Code of Practice für Transparenz von KI-generierten Inhalten ist freiwillig; die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht. Wir orientieren die technische Umsetzung an den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den aktuellen Leitlinien der EU-Kommission.
9. Änderungen und Kontakt
Diese Seite beschreibt den derzeitigen öffentlichen Stand. Sie wird angepasst, wenn sich unser tatsächlicher KI-Einsatz, die Rechtslage oder maßgebliche Leitlinien ändern. Fragen zu KI-Transparenz können an info@hk-growthoperator.de gerichtet werden.
