HK Growth OS
Operative Abläufe
AuftragssteuerungStatus, Zuständigkeit und Ausführung zusammenführenNachkalkulationSoll und Ist im laufenden Auftrag vergleichenRechnungsablaufAbschlussdaten prüfen und Freigaben vorbereiten
Systemebene
Systeme verbindenERP, Zeiterfassung, CRM und Buchhaltung synchronisierenÜbergaben automatisierenWeniger Übertragen, Prüfen und NachfragenProzess prüfenManuelle Reibung im heutigen Ablauf sichtbar machen
System
Nach Rolle
GeschäftsführungAbweichungen, Zahlen und Status ohne NachfragenVerwaltungAbschlussdaten zusammenführen und Übergaben reduzierenProjektleitungAufträge zuordnen, prüfen und steuernAusführungKlare Aufträge und aktuelle Informationen im Ablauf
Nach Anliegen
ROI rechnenDen heutigen manuellen Prozessaufwand lokal berechnenEinführung planenProzessaufnahme, Pilot, Test und Rollout verstehenDatenhaltung prüfenWo Informationen liegen und zusammenlaufenKI-Transparenz & AI ActTransparenz, Verantwortung und EU AI Act
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KI-Transparenz

Öffentliche Grundsätze für Automation und KI. Maßgeblich bleiben der konkrete Anwendungsfall, die Zweckbestimmung und unsere rechtliche Rolle im jeweiligen Projekt.

Stand 22. September 2026
Aktuelle Website Artikel 50 KI-Kompetenz Verbotene Praktiken Hochrisiko-Systeme Kundenprojekte

KI-Transparenz
& EU AI Act

HK Growth UG (haftungsbeschränkt) unterscheidet zwischen regelbasierter Automation und künstlicher Intelligenz. Entscheidend sind immer die konkrete Funktion, die Zweckbestimmung und unsere tatsächliche Rolle als Anbieter, Betreiber (Deployer), Integrator oder technischer Dienstleister.

Aktueller Stand dieser WebsiteAuf dieser Website interagieren Besucher derzeit nicht mit einem KI-System. Es gibt keinen KI-Chatbot, keine Emotionserkennung, keine biometrische Kategorisierung und keine KI-basierte Entscheidung über Besucher. Animierte Softwareoberflächen, Abfragen und Statuswechsel sind fest programmierte Produktvisualisierungen. Eingaben im Aufwand- und ROI-Rechner bleiben zunächst lokal im Browser; Formulardaten werden erst beim Absenden übertragen.
Artikel 50 auf dieser WebsiteFür den aktuell ausgelieferten Website-Stand ist kein Hinweis an einer direkten KI-Interaktion erforderlich, weil eine solche Funktion nicht vorhanden ist. Diese Seite schafft zusätzliche organisatorische Transparenz. Wird später eine von Artikel 50 erfasste Funktion eingesetzt, erfolgt der gesetzlich erforderliche Hinweis direkt an der jeweiligen Interaktion oder am jeweiligen Inhalt.

1. Automation ist nicht automatisch KI

Ein automatisierter Ablauf ist nicht allein deshalb ein KI-System. Wir prüfen je Funktion, ob sie unter die Definition eines KI-Systems nach der Verordnung (EU) 2024/1689 fällt. Regelbasierte Datenübernahmen, Prüfungen oder Weiterleitungen können außerhalb dieser Definition liegen; bei inferierenden Funktionen ist die Einordnung gesondert vorzunehmen.

2. Artikel 50: Transparenz seit 2. August 2026

Die Transparenzpflichten des Artikels 50 gelten seit dem 2. August 2026. Sie unterscheiden danach, ob jemand Anbieter oder Betreiber (Deployer) eines bestimmten KI-Systems ist und welche Funktion tatsächlich eingesetzt wird. Eine allgemeine KI-Seite auf einer Unternehmenswebsite ersetzt einen erforderlichen Hinweis am konkreten System oder Inhalt nicht.

Direkte KI-Interaktion
Ist ein KI-System für die direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt, müssen betroffene Personen grundsätzlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, sofern dies unter den Umständen nicht bereits offensichtlich ist. Ein späterer Website-Assistent würde deshalb direkt am Assistenten und spätestens bei der ersten Interaktion als KI gekennzeichnet.
Maschinenlesbare Markierung
Anbieter von KI-Systemen, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen, müssen die gesetzlichen Anforderungen an Erkennung und maschinenlesbare Markierung erfüllen, soweit Artikel 50 Absatz 2 greift. Für entsprechende Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sieht die 2026 geänderte Verordnung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026 vor.
Deepfakes
Setzt ein Betreiber KI ein, um Bild-, Audio- oder Videoinhalte zu erzeugen oder zu manipulieren, die einen Deepfake darstellen, ist die künstliche Erzeugung oder Manipulation grundsätzlich offenzulegen. Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische, fiktionale oder vergleichbare Werke gelten besondere verhältnismäßige Regeln.
Texte von öffentlichem Interesse
Bei KI-generierten oder manipulierten Texten, die mit dem Zweck veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, kann eine Offenlegungspflicht bestehen. Eine Ausnahme kann greifen, wenn eine echte menschliche redaktionelle Prüfung oder Kontrolle erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung trägt.
Emotion und Biometrie
Bei zulässiger Emotionserkennung oder biometrischer Kategorisierung bestehen zusätzliche Transparenz- und Datenschutzanforderungen. Solche Funktionen gehören nicht zu unserem Standardangebot.
Zeitpunkt und Barrierefreiheit
Erforderliche Informationen müssen klar und unterscheidbar spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition bereitgestellt werden und die anwendbaren Anforderungen an Barrierefreiheit berücksichtigen.
Keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-EinsatzesArtikel 50 verlangt nicht automatisch einen sichtbaren „KI“-Hinweis für jede interne KI-Unterstützung oder jeden KI-assistierten Marketingtext. Entscheidend ist, ob der konkrete Tatbestand des Artikels 50 oder eine andere Transparenzpflicht greift.

3. KI-Kompetenz nach Artikel 4

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen treffen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz bei Mitarbeitenden und anderen Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Seit der Änderung durch die Verordnung (EU) 2026/1744 ist ausdrücklich kein bestimmtes individuelles Kompetenzniveau zu garantieren. Zu berücksichtigen sind insbesondere technisches Wissen, Erfahrung, Ausbildung, Schulung, Einsatzkontext und die Personengruppen, auf die KI-Systeme angewendet werden.

Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025; die allgemeinen Aufsichts- und Durchsetzungsregeln sind seit August 2026 anwendbar. Für uns bedeutet das insbesondere rollenbezogene Einweisung, Verständnis von Systemgrenzen und Fehlermöglichkeiten sowie klare Prüf- und Freigabepunkte.

4. Verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5

Wir entwickeln oder implementieren keine Systeme mit einem vorgesehenen Zweck, der unter die jeweils anwendbaren verbotenen Praktiken des Artikels 5 fällt. Dazu zählen unter den gesetzlichen Voraussetzungen unter anderem bestimmte manipulative oder ausnutzende Anwendungen, bestimmte Formen von Social Scoring, ungezieltes Scraping zum Aufbau von Gesichtserkennungsdatenbanken sowie bestimmte Formen der Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Einzelne 2026 ergänzte Verbote haben abweichende Anwendungszeitpunkte und werden entsprechend gesondert geprüft.

5. Hochrisiko-Anwendungen und Beschäftigte

Besondere Vorsicht gilt bei KI im Beschäftigungskontext. Annex III erfasst unter anderem bestimmte KI-Systeme für Recruiting und Auswahl sowie Systeme, die Entscheidungen über Arbeitsverhältnisse unterstützen, Aufgaben anhand persönlichen Verhaltens oder persönlicher Merkmale zuweisen oder Leistung und Verhalten überwachen beziehungsweise bewerten.

Geänderte Fristen 2026Durch die Verordnung (EU) 2026/1744 wurden die Anwendungszeitpunkte für die zentralen Anforderungen und Pflichten aus Kapitel III Abschnitte 1 bis 3 verschoben: für nach Artikel 6 Absatz 2 und Annex III eingestufte Hochrisiko-Systeme auf den 2. Dezember 2027, für nach Artikel 6 Absatz 1 und Annex I eingestufte Hochrisiko-Systeme auf den 2. August 2028. Die Einordnung eines Systems und bereits geltende sonstige Pflichten – etwa Datenschutz oder anwendbare Verbote – werden davon getrennt geprüft.

Eine rein regelbasierte Auftragszuordnung ist nicht automatisch ein Hochrisiko-KI-System. Sobald KI-Funktionen in einen erfassten Zweck hineinreichen, erfolgt vor dem Einsatz eine gesonderte Rollen-, Risiko- und Pflichtenprüfung.

6. Menschliche Verantwortung und Freigaben

01
Verantwortung bleibt zugeordnet

Finanzielle, personelle oder anderweitig sensible Schritte werden mit klaren Verantwortlichkeiten, Prüfpunkten und Eskalationswegen konzipiert.

02
KI-Ausgaben werden nicht blind übernommen

KI kann falsche oder unvollständige Ergebnisse liefern. Wo die Auswirkung relevant ist, müssen Prüfung, Korrektur und nachvollziehbare Freigabe möglich bleiben.

03
Daten und Berechtigungen werden getrennt geprüft

AI-Act-Konformität ersetzt keinen Datenschutz. Personenbezogene und vertrauliche Unternehmensdaten werden nur für definierte Zwecke verarbeitet; Rollen, Berechtigungen, Anbieter und Datenflüsse werden gesondert bewertet.

7. Rolle von HK Growth OS in Kundenprojekten

Unsere rechtliche Rolle wird nicht aus dem Marketingnamen abgeleitet. Je nach Projekt können wir Integrator, Entwickler, Betreiber (Deployer), technischer Dienstleister oder Anbieter eines eigenen KI-Systems sein. Zweckbestimmung, Bereitstellung unter eigenem Namen, technische Änderungen und tatsächlicher Betrieb können die Rolle beeinflussen. Deshalb wird die Rollen- und Risikoeinordnung projektbezogen dokumentiert.

8. Kennzeichnung von Inhalten

Wenn wir selbst Inhalte veröffentlichen, die nach Artikel 50 sichtbar offengelegt werden müssen, erfolgt die Kennzeichnung am konkreten Inhalt und nicht nur auf dieser Unterseite. Für Deepfakes oder erfasste Texte von öffentlichem Interesse wird vor Veröffentlichung geprüft, welche Offenlegung erforderlich ist. Für maschinenlesbare Markierungen wird zusätzlich geprüft, welche Pflichten auf Anbieter- oder Systemebene bestehen.

Der von der EU-Kommission unterstützte Code of Practice für Transparenz von KI-generierten Inhalten ist freiwillig; die gesetzlichen Pflichten aus Artikel 50 sind es nicht. Wir orientieren die technische Umsetzung an den jeweils anwendbaren gesetzlichen Anforderungen und den aktuellen Leitlinien der EU-Kommission.

9. Änderungen und Kontakt

Diese Seite beschreibt den derzeitigen öffentlichen Stand. Sie wird angepasst, wenn sich unser tatsächlicher KI-Einsatz, die Rechtslage oder maßgebliche Leitlinien ändern. Fragen zu KI-Transparenz können an info@hk-growthoperator.de gerichtet werden.

Offizielle Grundlagen EU AI Act — konsolidierter Stand nach der Änderung 2026 (EUR-Lex) Verordnung (EU) 2026/1744 — Digital Omnibus on AI (EUR-Lex) EU-Kommission — Leitlinien zu Artikel 50, 20. Juli 2026 EU-Kommission — Fragen und Antworten zu KI-Kompetenz / Artikel 4 EU-Kommission — Code of Practice zu KI-generierten Inhalten
Diese öffentliche Transparenzseite beschreibt unseren organisatorischen Ansatz und ersetzt keine projektspezifische rechtliche Prüfung. Stand: 22. September 2026.
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